Ortsgerichtsvorsteher
Helmut Opfer
Geschäftszimmer:
Rathaus, Zimmer 2.12
Sprechstunde:
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Postanschrift:
Ortsgericht Niederaula
Schlitzer Straße 3
36272 Niederaula
Telefon Sekretariat:
(0 66 25) 92 03 0
Ansprechpartner
in der
Gemeindeverwaltung:
(0 66 25) 92 03 12 (Herr Keileweit)
Telefax:
(0 66 25) 92 03 22
Email:
Internet:
http://www.ortsgericht.de
Allgemeine Erläuterungen
Das Ortsgericht erbringt für die Bürgerinnen und Bürger
eine Vielzahl von Dienstleistungen. Es nimmt Aufgaben auf dem
Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens
wahr. Rechtlich gesehen ist es eine Behörde des Landes Hessen
und untersteht der Dienstaufsicht des Hessischen
Justizministeriums.
Das Ortsgericht Niederaula besteht aus dem
Ortsgerichtsvorsteher sowie sieben Ortsgerichtsschöffen .
Diese sind vereidigte Ehrenbeamte und unterliegen in allen
Angelegenheiten der gesetzlichen Schweigepflicht.
Das Ortsgericht Niederaula steht allen Bürgern offen, die
ihren Wohnsitz, ständigen Aufenthalt oder ständigen
Arbeitsplatz in Niederaula haben oder wenn Dienstgeschäfte im
Zusammenhang mit einer anderen, die gleiche Sache betreffenden
Angelegenheit stehen. Beglaubigungen des Ortsgerichts sind öffentliche
Beglaubigungen.
Im wesentlichen sind es folgende Aufgaben:
In Privatrechtsangelegenheiten:
- Beglaubigung
von Unterschriften
- Beglaubigung
von Abschriften (Kopien) öffentlicher oder privater
Urkunden
Bitte
beachten Sie: Eine Beglaubigung von Abschriften aus dem
Personenstandsbuch (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) ist
nicht möglich. Diese werden nur vom Standesamt ausgestellt.
- Unterschriftsbeglaubigung
der Erteilung von Vollmachten (Einzel-, Spezial- oder
Generalvollmachten)
- Unterschriftsbeglaubigung
der Erklärung der eigenen Feuerbestattung
In
Grundbuchangelegenheiten:
- Beglaubigung
der notwendigen Unterschriften bei:
Ø
Eintragung
oder Löschung von Lasten oder Beschränkungen in Abteilung II
des Grundbuchs
Ø
Eintragung
oder Löschung von Grundschulden oder Hypotheken in Abteilung
III des Grundbuchs
In
Grundstücksangelegenheiten:
- Schätzung
von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie
Eigentumswohnungen
In
Vereinsangelegenheiten:
- Beglaubigung
der Unterschriften der vertretungsberechtigten
Vorstandsmitglieder gemäß § 26 BGB bei Mitteilungen an
das Vereinsregister
In
Handelsregisterangelegenheiten:
- Beglaubigung
der Unterschriften der vertretungsberechtigten Personen an
das Handelsregister
Bei
Sterbefällen:
- Anschreiben
an die Angehörigen und Erteilung der Sterbefallsanzeige
an das Amtsgericht Bad Hersfeld
- Nachlasssicherung
von Amts wegen (sofern ein Bedürfnis besteht, z.B. wenn
Erben nicht vorhanden sind)
In
Erbangelegenheiten:
- Beglaubigung
der Unterschriften bei Anträgen an das Nachlassgericht
(Ausschlagung einer Erbschaft)
Weitere
Informationen erhalten Sie im Internet unter
www.ortsgericht.de |