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Freiwillige
Feuerwehr
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Jeder Ortsteil der Marktgemeinde Niederaula
hat eine Ortsteilfeuerwehr, die unter der Leitung eines
Wehrführers steht.
Leiter der Gemeindefeuerwehr ist
gemäß dem "Hessischen Gesetz über den
Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz"
(HBKG) der Gemeindebrandinspektor, der von den aktiven Feuerwehrangehörigen
aller Ortsteile gewählt wird.
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Die Feuerwehr Niederaula mit ihren Ortsteilwehren
ist
- wie gesetzlich gefordert - in der Lage, innerhalb
von
10 Minuten an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs
um wirksame Hilfe einzuleiten. Dies kann z. B. eine Menschenrettung
unter Atemschutz über zwei voneinander unabhängige
Angriffswege sein oder auch eine umfassende Brandbekämpfung.
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