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Am 15.11.1994
wurde Artikel 3 Ab. 3 des Grundgesetzes um den folgenden Satz
ergänzt:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.“
Dies war für viele Städte und Gemeinden der Auslöser einen
ehrenamtlichen Behinderten-
beauftragten zu benennen. So wurde
auch in Niederaula der Beschluss gefasst jeweils für die
Dauer von 4 Jahren einen ehrenamtlichen
Behindertenbeauftragten zu bestellen.
Herr Harald Post aus Niederaula, Ziegenhainer Straße 28 nimmt
seit 01.01.2000 dieses Ehrenamt war. Seine Hauptaufgabe
besteht darin, die Interessen behinderter Menschen in allen
Lebensbereichen wahrzunehmen und zu unterstützen. Weiterhin
umfasst sein Tätigkeitsbereich folgende Aufgaben:
- Mithilfe und Beratung von Behinderten bei der
Beschaffung von Arbeitsplätzen bzw. bei ihrer
beruflichen Tätigkeit
- Behindertengerechtes Planen, Bauen und
Wohnen unter Beachtung der hierzu ergangenen
Vorgaben
- Verbesserung der Situation in Kinder-
tagesstätten und Schulen
- Integration von Behinderten in die Kultur-, Sport-
und Freizeitangebote
- Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden
sowie ambulanten Hilfsorganisationen
Bei Bedarf Vermittlung von Ansprechpartnern im Bezug auf
behindertenspezifische Fragen / Beschwerden persönlicher oder
allgemeiner Natur
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