Behindertenbeauftragter
Behindertenbetreuung in Niederaula

Am 15.11.1994 wurde Artikel 3 Ab. 3 des Grundgesetzes um den folgenden Satz ergänzt:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Dies war für viele Städte und Gemeinden der Auslöser einen ehrenamtlichen Behinderten-
beauftragten zu benennen. So wurde auch in Niederaula der Beschluss gefasst jeweils für die Dauer von 4 Jahren einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten zu bestellen.
Herr Harald Post aus Niederaula, Ziegenhainer Straße 28 nimmt seit 01.01.2000 dieses Ehrenamt war. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen behinderter Menschen in allen Lebensbereichen wahrzunehmen und zu unterstützen. Weiterhin umfasst sein Tätigkeitsbereich folgende Aufgaben:

- Mithilfe und Beratung von Behinderten bei der 
  Beschaffung von Arbeitsplätzen bzw. bei ihrer 
  beruflichen Tätigkeit

- Behindertengerechtes Planen, Bauen und 
  Wohnen unter Beachtung der hierzu ergangenen 
  Vorgaben

- Verbesserung der Situation in Kinder-
  tagesstätten und Schulen

- Integration von Behinderten in die Kultur-, Sport- 
  und Freizeitangebote

- Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden 
  sowie ambulanten Hilfsorganisationen

Bei Bedarf Vermittlung von Ansprechpartnern im Bezug auf behindertenspezifische Fragen / Beschwerden persönlicher oder allgemeiner Natur

Niederaula

Harald Post, Ziegenhainer Str. 28
Tel.: 06625 / 13 17

   

Ernennung von Herrn Harald Post zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten