Die Bestimmungen zum Jugendschutz, geregelt im
Jugendschutzgesetz, sollen Kinder und Jugendliche vor Gefahren und
schädlichen Einflüssen schützen. Das könnte z.B. beim
Aufenthalt an einem gefährlichen Ort der Fall sein, beim Besuch
einer Diskothek oder einer Kinovorstellung und selbstverständlich
beim Rauchen oder Alkoholmissbrauch.
Bei Alkohol und Zigaretten ist es erwiesen, dass
der Genuss gerade bei jungen Menschen schnell zur Abhängigkeit führt
und Gesundheitsschäden hervorruft. Bei anderen Dingen, die das
Jugendschutzgesetz regelt, sind die Risiken und Gefahren nicht so
direkt erkennbar oder sind durch die "jugendliche
Neugier auf das Leben“ überdeckt.
Deswegen richtet sich der Gesetzgeber mit dem Jugendschutzgesetz
auch nicht an Kinder und Jugendliche, sondern an Erwachsene,
wie z.B. die Betreiber von Diskotheken, von Spielhallen und
Videotheken, an Kinobetreiber, aber auch an Geschäftsinhaber, die
Alkohol und Zigaretten verkaufen. Von denen wird verlangt, dass
sie den Jugendschutz beachten. Wenn sie dagegen verstoßen, wird
es teuer für sie.
Erziehungsberechtigung/Erziehungsbeauftragung
Im Jugendschutzgesetz ist außerdem geregelt, wer in welcher
Situation Verantwortung für Kinder oder Jugendliche tragen kann.
Man unterscheidet hierbei zwischen Personensorgeberechtigten
und Erziehungsbeauftragten.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte als Personensorgeberechtigte
sind immer verantwortlich, können aber unter gewissen
Voraussetzungen diese Verantwortung an einen
Erziehungsbeauftragten delegieren.
Dieser übernimmt in rechtlicher Hinsicht die volle Verantwortung,
d.h. er hat alle Rechte, aber eben auch alle Pflichten! Daher
sollten Elterziehungsberechtigte darauf achten, dass der
Erziehungsbeauftragte verantwortungsbewusst ist und sich so weit
im Jugendschutzgesetz auskennt, dass er weiß, was er erlauben
darf.
Alle wichtigen Jugendschutzbestimmungen sowie
die Erziehungsbeauftragung und mehr Infos zu diesem Thema unter www.time4teen.de.
Jugendliche und Alkohol - Verboten oder
erlaubt? Alkohol und seine Wirkung
Die Wirkung hängt von der getrunkenen Menge, dem
jeweiligen körperlichen und seelischen Zustand sowie der
Trinkgewöhnung ab. In geringen Mengen führt der Genuss zu
gehobener Stimmung, Kontaktfreude, Abbau von Hemmschwellen und
Ängsten. Bei Missbrauch kann die Stimmung in Gereiztheit bis hin
zu Aggression und Gewalt umschlagen. Wahrnehmung, Aufmerksamkeit,
Koordination und Sprache werden beeinträchtigt. Alkohol kann
körperliche und seelische Abhängigkeit erzeugen.
Längerer Alkoholmissbrauch führt häufig zur
Schädigung innerer Organe, des Gehirns und des Nervensystems bis
hin zur Entwicklung einer Demenz, im fortgeschrittenen Stadium zu
Wahnvorstellungen und zum Delirium. Hat sich eine Abhängigkeit
entwickelt, können besonders bei abrupter Verringerung der
Trinkmenge bedrohliche Entzugserscheinungen wie epileptische
Anfälle, Delirium mit Halluzinationen auftreten.
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