"Friedhofsamt"

  
Rasenreihengrabstätten auf den Friedhöfen der Marktgemeinde Niederaula

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula reagiert auf die wachsende Nachfrage von Rasengräbern. Seit in Kraft treten der neuen Friedhofssatzung am 01. Juli 2005 bietet die Marktgemeinde Niederaula auf ihren Friedhöfen in Niederaula, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Kerspenhausen, Hilperhausen sowie Solms Rasenreihengrabstätten an.

Rasenreihengrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattung. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Widererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.

Rasenreihengrabstätten sind möglich als Einzelrasengrabstätten und Urnenrasengrabstätten. Urnenrasengrabstätten sind mit zwei Urnen belegbar.

Alle Rasenreihengrabstätten sind mit einer in den Rasen eingelassenen Grabplatte, auf der der Name sowie Geburts- und Sterbejahr verzeichnet werden können, versehen.
Eine Bepflanzung der Grabstelle sowie das Anbringen von sonstigen festen Gegenständen sind bei Rasengrabstätten unzulässig. Zu besonderen Anlässen wie Feiertagen, Geburts- oder Sterbetagen ist das Ablegen von losem Grabschmuck in Form von Sträußen oder Kränzen zulässig. 

Die Grabgestaltung des Grabfeldes erfolgt als Rasenfläche. Da diese Rasenfläche durch gemeindliches Personal gemäht wird, bedarf das Rasengrab einem geringeren Zeit- und Kapitalaufwand der Hinterbliebenen, als das herkömmliche Grab.

Wer auf einen Grabstein verzichten möchte kann sich auf den Friedhöfen der Marktgemeinde Niederaula anonym beisetzen lassen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Frau Preißner oder Herrn Schäfer.

 

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