Rasenreihengrabstätten auf den Friedhöfen der Marktgemeinde Niederaula
Die Gemeindevertretung der
Marktgemeinde Niederaula reagiert auf die wachsende Nachfrage von
Rasengräbern. Seit in Kraft treten der neuen Friedhofssatzung am
01. Juli 2005 bietet die Marktgemeinde Niederaula auf ihren Friedhöfen
in Niederaula, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Kerspenhausen,
Hilperhausen sowie Solms Rasenreihengrabstätten an.
Rasenreihengrabstätten sind
Grabstätten für Erd- und Urnenbestattung. Sie werden der Reihe
nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu
Bestattenden zugeteilt. Ein Widererwerb des Nutzungsrechts an
einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des
Nutzungsrechtes ist möglich.
Rasenreihengrabstätten sind möglich
als Einzelrasengrabstätten und Urnenrasengrabstätten.
Urnenrasengrabstätten sind mit zwei Urnen belegbar.
Alle Rasenreihengrabstätten
sind mit einer in den Rasen eingelassenen Grabplatte, auf der der
Name sowie Geburts- und Sterbejahr verzeichnet werden können,
versehen.
Eine Bepflanzung der Grabstelle sowie das Anbringen von sonstigen
festen Gegenständen sind bei Rasengrabstätten unzulässig. Zu
besonderen Anlässen wie Feiertagen, Geburts- oder Sterbetagen ist
das Ablegen von losem Grabschmuck in Form von Sträußen oder Kränzen
zulässig.
Die Grabgestaltung des
Grabfeldes erfolgt als Rasenfläche. Da diese Rasenfläche durch
gemeindliches Personal gemäht wird, bedarf das Rasengrab einem
geringeren Zeit- und Kapitalaufwand der Hinterbliebenen, als das
herkömmliche Grab.
Wer auf einen Grabstein
verzichten möchte kann sich auf den Friedhöfen der Marktgemeinde
Niederaula anonym beisetzen lassen.
Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an die Frau Preißner oder Herrn Schäfer.