Aus dem Rathaus
 

Bekanntmachung über einen Nachrücker in die Gemeindevertretung Niederaula
 

 Gemeindewahl vom 18. März 2001

Der Gemeindevertreter Herr Wolfgang Patzelt aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) ist am 12. Dezember 2003 verstorben.

Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin / der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle.


Ich stelle daher nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass unter Zugrundelegung des Wahlvorschlages der SPD vom 30. November 2000


Herr Lothar Deisenroth
geboren1960 in Hattenbach
Verwaltungsbeamter
wohnhaft: Am Rain 14
36272 Niederaula OT Hattenbach

in die Gemeindevertretung nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Wahlbezirke der Marktgemeinde Niederaula binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung an, Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, einzureichen.

Über den Einspruch entscheidet die Gemeindevertretung.


Gegen des Beschluss der Gemeindevertretung steht dem Wahlberechtigten, der Einspruch erhoben hat, die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu (§ 27 KWG). 

    (Helmut Opfer)
Gemeindewahlleiter

   
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