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in die
Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Wahlbezirke
der Marktgemeinde Niederaula binnen einer Ausschlussfrist von zwei
Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung an, Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Gemeindewahlleiter, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula,
einzureichen.
Über den Einspruch entscheidet die Gemeindevertretung.
Gegen des Beschluss der Gemeindevertretung steht dem
Wahlberechtigten, der Einspruch erhoben hat, die Klage im
Verwaltungsstreitverfahren zu (§ 27 KWG).
(Helmut Opfer)
Gemeindewahlleiter
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